Seitenbereiche

Immer up-to-date mit unseren Steuernews.

Werbung für Diagnose-App

Illustration

Zulässige Werbemaßnahmen

Der Bundesgerichtshof hatte in einem Fall zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen für eine ärztliche Fernbehandlung per App geworben werden darf (Urteil vom  9.12.2021, I ZR 146/20). Im Streitfall offerierte ein privater Krankenversicherungsanbieter Diagnosen, Therapieempfehlungen und Krankschreibungen per App. Die Leistungen wurden von in der Schweiz ansässigen Ärzten durchgeführt. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sah hierin einen Verstoß gegen das Werbeverbot für Fernbehandlungen nach dem Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens (§ 9 HWG).

BGH-Entscheidung

Der BGH gab der Klage statt und sah in der beanstandeten Werbung einen Verstoß gegen das HWG an. Nach Auffassung des BGH erfordern die beworbenen Leistungen die gleichzeitige physische Präsenz von Arzt und Patient und sind nicht im Rahmen einer Videosprechstunde möglich. Onlinebehandlungen über Kommunikationsapps würden nur in Fällen, in denen nach anerkannten Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem behandelnden Menschen nicht erforderlich ist, möglich sein.

Ausländisches Berufsrecht unerheblich

Der BGH betonte in seiner Urteilsbegründung, dass es im konkreten Fall nicht darauf ankommt, dass Ärzten in der Schweiz eine Fernbehandlung schon seit Jahren erlaubt ist.

Stand: 25. Februar 2022

Bild: Svetlana - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.